Wespen und Hornissen
Wespen und die Europäische Hornisse (genau genommen gehören Hornissen zur Familie der Wespen) erfüllen eine sehr wichtige und nützliche Rolle in unserem Ökosystem und stehen daher unter Naturschutz. Europäische Hornissen stehen sogar unter besonderem Artenschutz.
Lediglich die eingeschleppte und äußerst invasive und schädliche Asiatische Hornisse (Vespa Velutina, siehe > hier) muss offensiv bekämpft werden.
Häufig wird die Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Wespen- und Hornissennestern auf die örtlichen Imkervereine verwiesen. Primärer Zweck unseres Vereines ist die Pflege unserer Bienenvölker und die Förderung der Bienenzucht. Die Umsiedlung oder Bekämpfung von Wespen- und Hornissennestern ist nicht Aufgabe unseres Vereines. Im Zusammenhang mit Wespen und Hornissen steht der effektive Schutz unserer Bienenvölker im Vordergrund unserer Überlegungen und Tätigkeiten.
Gerne aber geben wir Ihnen aber auf dieser Seite einige Informationen zum Umgang mit Wespen- und Hornissennestern.
Im Falle der Vespa Velutina beraten und unterstützen wir gerne bei der Bekämpfung der Nester. Weitere Informationen dazu finden Sie > hier.

Die meisten Wespen sind für Menschen ungefährlich und belästigen sie auch nicht, wie z. B. die oben abgebildete Feldwespe (Polistes dominula). Nur zwei der in Deutschland heimischen sozialen Wespenarten, die Gemeine Wespe (Vespula vulgaris) und die Deutsche Wespe (Vespula germanica) gelten als lästig, da sie auch an süsse Getränke, Kuchen und Grillgut gehen.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an zertifizierte, meist ehrenamtlich tätige Wespen- und Hornissenberater oder professionelle Schädlingsbekämpfer. Die Kontaktdaten erhalten Sie über das Naturschutztelefon der Unteren Naturschutzbehörde, d. h. dem Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises:
Telefon: 02241 - 13 3900 oder per Mail: naturschutztelefon@rhein-sieg-kreis.de

Sollte es unumgänglich sein, ein Nest zu entfernen, so muss dies bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die Umsiedelung oder Beseitigung des Nestes muss durch eine zertifizierte Fachkraft erfolgen. Das unbefugte Entfernen oder Zerstören eines Nestes kann mit empfindlichen Bußgeldern bestraft werden.
Als Imkerinnen und Imker sind wir zwar den Umgang mit stachelbewehrten Insekten gewohnt, dürfen aber - ebenso wie Sie - Nester nicht entfernen oder umsiedeln.
Verlassene Nester können Sie einfach hängen lassen. Sie werden in der Regel nicht wieder neu von Wespen besiedelt und dienen gelegentlich als Unterschlupf für andere Insekten. Wenn Sie sicher sind, dass sie wirklich leer sind, was in der Regel im späten Herbst der Fall ist, können Sie sie ohne Sondergenehmigung selbst entfernen.
Weitere Informationen zu Wespen und vieles anderes mehr finden Sie auf den Seiten https://www.aktion-wespenschutz.de/Startseite/START.HTM oder beim Naturschutzbund Berlin: https://berlin.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten/arten/hautfluegler/wespen/
